FKF Enger – Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und wenn nötig bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch verschiedene Formen der Kündigung. Auch bei Fragen gegenüber dem Betriebsrat stehen wir Ihnen zur Seite. Ebenso bei datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Videoüberwachung und der Aufzeichnung von Internet- bzw. Emailverläufen Ihrer Arbeitnehmer.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Sie haben die Kündigung erhalten oder diese steht unmittelbar bevor? Dann besprechen Sie mit uns das weitere Vorgehen, um die Kündigung zu verhindern bzw. das bestmögliche Ergebnis in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. Sowohl im Streit mit Ihrem Arbeitgeber als auch vor dem Arbeitsgericht vertretene wir Ihre Interessen.
Genauso stehen wir Ihnen bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber, dem Vorgesetzten oder Kollegen in Mobbingfällen zur Seite.
Ihr Arbeitgeber will Sie gegen Ihren Willen versetzen? Fragen Sie uns um Rat.
Unternehmensnachfolge / Unternehmensumstrukturierung
Steuerrecht
Bei Streit mit dem Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung ist es stets sinnvoll für Chancengleichheit zu sorgen. Schnell legt das Finanzamt den Sachverhalt zu Ihren Ungunsten aus und droht sogar mit strafrechtlichen Ermittlungen durch die Steuerfahndung (Steufa), die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BußStra) und die Staatsanwaltschaft (StA). Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Wir stehen an Ihrer Seite sowohl im Einspruchsverfahren als auch im Klageverfahren vor den Finanzgerichten.
Auch wenn es im Rahmen Ihrer unternehmerischen oder privaten Steuererklärungen oder beim Jahresabschluss zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kommt, vertreten wir Ihre Interessen im Einspruchs- und Klageverfahren.
Steuerstrafrecht
Die Steuerfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle haben Ihnen mitgeteilt, das gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerhinterziehung oder anderer Steuerstraftaten eingeleitet worden ist? Die Betriebsprüfung droht mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens? Wir sorgen für ein faires Verfahren unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und Argumente.
Sie suchen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit? Wenn Sie es in der Vergangenheit nicht ganz so genau genommen haben mit der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, kann die Selbstanzeige der Weg sein, der die Gefahr einer Bestrafung bannt. Nach den letzten Reformen des Selbstanzeigerechts ist es erheblich schwieriger geworden, über eine Selbstanzeige die Straffreiheit zu erreichen. Mindestens 10 Jahre zurück müssen alle hinterzogenen Steuern nacherklärt und in angemessener Frist entrichtet werden. Wir bereiten die Selbstanzeige unverzüglich mit Ihnen zusammen vor und übermitteln diese an die zuständige Behörde.
Erbrecht
Sie möchten Ihre Angelegenheiten regeln? Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments, um Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden und damit jeder Bedachte das bekommt, von dem Sie möchten, dass er es erhält. Eventuelle Pflichtteilsrechte müssen berücksichtigt werden. Unter Umständen sind auch frühere Testamente zu bedenken.
Auch wenn Sie mit den Folgen eines Testaments nicht einverstanden sind, weil nicht oder in zu geringem Maße bedacht worden sind helfen wir Ihnen. Eine Anfechtung des Testaments kann zum Erfolg führen.
Im Fall von Streitigkeiten mit Miterben sind wir Ihnen gern behilflich und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft notwendig oder gewollt, leiten wir alles Notwendige mit Ihnen zusammen in die Wege.
Familien- und Scheidungsrecht
AGB-Gestaltung
Die Gestaltung wirksamer und hilfreicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist eine schwierige Herausforderung, die mit größter Sorgfalt durchzuführen ist. Je nach Geschäftsmodell sind verschiedene rechtliche Punkte zu bedenken: Sind Sie gegenüber anderen Unternehmern oder gegenüber Verbrauchern oder gegenüber beiden Gruppen tätig? Vertreiben Sie Ihre Produkte online über das Internet oder sonst im Fernabsatz? Eventuell muss ein Widerrufsrecht eingerichtet werden, Gewährleistungsrechte dürfen nicht unzulässig verkürzt werden. Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele können definiert werden.
Wir arbeiten für Sie Ihre AGB aus und berücksichtigen dabei die aktuelle Rechtslage sowie neueste Rechtsprechung.
Gerne überwachen wir für Sie die laufende Rechtsprechung mit Blick auf Änderungen, die für Sie von Bedeutung sind.
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Mietrecht
Versicherungsrecht
Verkehrsunfallrecht
Wirtschafts-&Gesellschaftsrecht
Nehmen Sie Kontakt auf
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Nutzen Sie dazu auch gerne das Kontaktformular, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Anwaltskanzlei Finke Kaiser Fuchs
Steinstr. 21
32130 Enger
Tel: 05224 – 97 44 0
Email: kontakt@kanzlei-fkf.de